Die Pflege zu Hause ist für viele Angehörige ein wahrer Knochenjob. Nicht selten müssen sie ihre eigenen Bedürfnisse zurückstellen, damit eine Pflege überhaupt erst möglich ist. Auszeiten sind daher umso wichtiger, damit es nicht zu einer Überlastung der pflegenden Person kommt. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel. Worum es sich dabei handelt und welche Vorteile sie bietet, zeigt dieser Artikel.
Was ist die Verhinderungspflege?
Wenn die pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit ausfallen oder einen Urlaub machen möchten, sind sie vorübergehend an der Pflege gehindert. Die Verhinderungspflege stellt eine Möglichkeit dar, diese Zeit zu überbrücken und sich einmal um die eigene Gesundheit zu kümmern.
Grundsätzlich ist die Verhinderungspflege nur ab Pflegegrad 2 möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Längstens können sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Die Verhinderungspflege muss immer schriftlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu gibt es spezielle Formulare, welche Pflegepersonen beispielsweise im Internet finden.
Ablauf und Anforderungen der Verhinderungspflege
Eine Ersatzpflege erfolgt meist durch einen ambulanten Pflegedienst oder aber auch durch Einzelpflegekräfte. In einigen Fällen springen auch ehrenamtlich Pflegende ein. Wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet, können die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Jedoch besteht ein Anspruch auf die Verhinderungspflege nur, wenn Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurden. Man spricht von einer sogenannten Vorpflegezeit von sechs Monaten. Jemand, der gerade erst in die häusliche Pflege gekommen ist, hat demnach kein Recht auf diese Leistung der Pflegekasse. Allerdings ist es unwichtig, welchen Pflegegrad Pflegebedürftige in der Vorpflegezeit hatten. Wer „nur“ Pflegegrad 1 hatte und nun Pflegegrad 2 hat, kann dennoch die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Als Alternative für alle Pflegebedürftigen, welche noch keine sechs Monate zu Hause gepflegt wurden, eignet sich die Kurzzeitpflege. Diese kann auch dann genutzt werden, wenn die Wohnung erst tauglich eingerichtet werden muss oder Angehörige die Pflege zu Beginn organisieren müssen. Häufig wird sie bei plötzlich eintretender Pflegesituation in Anspruch genommen. Bei der Kurzzeitpflege kümmert sich ausgebildetes Pflegepersonal in einer stationären Einrichtung um die pflegebedürftige Person.
Selbstverständlich muss die Verhinderungspflege nicht am Stück genommen werden. Pflegende Angehörige können sich auch dafür entscheiden, die Verhinderungspflege stundenweise zu beanspruchen. Immerhin sind es nicht nur das Kümmern um den Pflegefall, sondern auch der Haushalt und andere Aufgaben.
Diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse
Übernimmt ein Pflegedienst die Pflege, werden von der Pflegekasse für die Verhinderungspflege pauschal bis zu 1.612 Euro im Jahr gezahlt, sofern die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Diese Summe kann auf 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage verteilt werden.
Des Weiteren können 806 Euro aus den Leistungen für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn der Betrag für die Verhinderungspflege nicht ausreicht. Diese Leistungen werden dann von dem Anspruch, den man auf Kurzzeitpflege hat, abgezogen. Dort verbleiben also noch mindestens 968 Euro. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld noch zur Hälfte weitergezahlt. Pflegesachleistungen werden jedoch in voller Höhe ausgezahlt.
Wenn der pflegende Angehörige weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist, rechnet die Pflegekasse auf Höchstbetrag und nicht auf Höchstdauer ab. In solchen Fällen wird auch das Pflegegeld in voller Summe ausbezahlt.
Vorteile der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege hat im Gegensatz zur Kurzzeitpflege einen erheblichen Vorteil: Hier muss nicht zwingend eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung organisiert werden. Die pflegebedürftige Person kann auch in den eigenen vier Wänden bleiben und dort von ehrenamtlichem Pflegepersonal oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden.
Allgemein haben Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen großen Vorteil: Pflegende Angehörige können effektiv entlastet werden. Die Pflege der Eltern, Großeltern oder anderer Familienmitglieder kann an den eigenen Kräften zehren. Nicht selten sind Pflegepersonen stark überlastet und werden selbst krank. Daher ist es wichtig, dass sie sich hin und wieder auch eine Auszeit gönnen. Sei das ein Urlaub oder eine Auszeit zu Hause – die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, kurz einmal aufatmen zu können.
Praktisch ist an der Verhinderungspflege ebenfalls, dass Pflegebedürftige immer noch einen Teil ihres Pflegegelds ausbezahlt bekommen. Oft spielen die Finanzen bei der häuslichen Pflege eine wichtige Rolle. Dank der Verhinderungspflege wird alles ein wenig leichter für Angehörige und Pflegebedürftige.
Fazit
Die Verhinderungspflege ist ebenfalls wie die Kurzzeitpflege ein großer Vorteil für Pflegende. Damit Angehörige, die die Pflege übernehmen, nicht zu stark belastet werden, können sie diese Leistung der Pflegekasse in Anspruch nehmen. So können sie für einen gewissen Zeitraum einmal durchatmen und selbst wieder zu Kräften kommen.